So kommt man einem Anonymus
auf die Schliche.

Bei einer Fallanalyse zieht der Fallanalytiker Schlüsse anhand von Indizien, Spuren
und den Umständen der Tat.
Dabei schließt er auf das Verhalten des Täters und kann unter Umständen daraus Muster erkennen, die mit seinem Namen in Verbindung gebracht werden können
In der unten abgebildeten Zuschrift des Sympatisanten wurden Worte benutzt (im Fettdruck wiedergegeben), die in der Summe im allgemeinen privaten Sprachgebrauch nicht benutzt werden.
Nachdem der Sympatisant anfänglich nur von seiner eigenen Person gesprochen hat, später jedoch das WIR gebrauchte, dürfte er einer Interessensgruppe angehören.
Sein Vorwurf von "
politisch motivierten Falschbehauptungen" lässt Schlüsse auf seine eigene politische Ausrichtung zu. Desweiteren deutet seine Ansicht, daß der "Abgeführte" lediglich Zuhörer sein darf, darauf hin, daß der Sympatisant die Bürgerrechte zum TOP "Stadtteilbezogene Anträge, Wünsche, Anregungen und Beschwerden aus der Bevölkerung" noch nicht verinnerlicht hat. Es sich bei dem Sypathisanten also um einen "Neuling handelt .

Mit einiger Kombinationsgabe und Kenntnis aller Personen des Beirates und deren berufliche Tätigkeit wird es auch Ihnen gelingen, die Person des anonymen Czichon-Sympathisanten zu ermitteln.


Anrede,
da Sie auch wenn Sie sich scheinbar schon zwanghaft mit Verwaltungsangelegenheiten und der angeblichen Delinquenz Dritter beschäftigen, obwohl es genug soziale Aufgaben gibt, die ihre wenignoch verbleibende Lebenszeit produktiv und konstruktiv werden ließe, Sie kein Jurist sind und auch sonst offenbar wenig Interesse an Fakten haben, nur kurz dies zur Kenntnis:
Ich kann bezeugen, dass Sie Herr XXXXXXX an dem besagten Tag der Beiratssitzung sowohl zu
Beginn der Sitzung, als auch im weiteren Verlauf, unaufgefordert durch lautstarke Äußerungen die Sitzung gestört haben. Mehrfach wurden Sie freundlich aber bestimmt aufgefordert diese Störungen zu unterlassen, mit der berechtigten Ankündigung sonst vom Hausrecht Gebrauch zu machen und sie notfalls auch durch den anwesenden Polizeibeamten herauszubegleiten. Trotz dieser Ankündigung gaben Sie im späteren Verlauf wiederholt unqualifizierte Zwischenrufe ab.
Sie wurden dennoch nur wieder ermahnt. Ihre Darstellung, Sie seien in irgendeiner Weise widerrechtlich behandelt worden, ist dem Beweis nicht zugänglich und kann von dem gesamten Publikum wahrheitsgemäß auch nur von mir geschildert bezeugt werden.
Auch wenn Sie offenkundig versuchen ihre unqualifiziert politische Meinung kundzutun während einer öffentlichen Sitzung, darf ich darauf hinweisen, dass Sie keinerlei Befugnisse inne haben, da Sie kein Mandat besitzen. So bleibt Ihnen nur das Recht, der Sitzung als Zuhörer beizuwohnen. Dieses Recht kann durch das Hausrecht der Beiratsmitglieder jederzeit, gerade durch Störungen wie Sie von ihnen vorsätzlich begangen wurden, zu Ihrem Nachteil ausgeübt werden und Sie zur Beendigung der Störungen des Raumes verwiesen.
So ist die Rechtslage. Auch kann nötigenfalls hierzu unmittelbarer Zwang durch Polizeibeamte oder auch durch das Jedermannsrecht angewendet werden, um den widerrechtlichen Störungen durch ihre Person, die den Verlauf eines demokratischen Prozesses zu beeinträchtigen suchen, abzuhelfen.
Auch weise ich Sie darauf hin, dass ihre Behauptungen auf Ihrer Homepage pusdorf-online.de, die so von niemanden an Eides statt bezeugt werden könnten, geeignet sind, den Tatbestand der üblen Nachrede zu erfüllen. Zudem: Auch das Behaupten einer Straftat wider besseren Wissens über die Tatsache, das keine behauptete Straftat begangen wurde, stellt selbst schon eine Straftat dar.
Insgesamt ist Ihr Verhalten nicht nachvollziehbar und entbehrt auch jeder Sachlichkeit. Ich weise Sie darauf hin, dass ich als Zeuge wahrheitsgemäß den hier bereits verschriftliche Schilderung Ihres desolaten Verhaltens zu Protokoll der nächsten Polizeidienststelle geben werde, sollten ihre unhaltbaren politisch motivierten Falschbehauptungen weiterhin als Tatsachen öffentlich verbreitet werden, die dem Beweis nicht zugänglich sind.

Auf ihrer Homepage ist offenkundig keine Meinungsfreiheit gestattet.
Das haben Sie nun mit der Nichtveröffentlichung einer sachlichen Darstellung ihres Fehlverhaltens bewiesen. Wenn Sie berechtigte Kritik nicht als solche erkennen und zulassen, haben Sie auch keinen vertretbaren Anspruch darauf Kritik zu üben! Besonders dann nicht, wenn Sie mit dem Mittel der Polemik und der Falschbehauptungen daherkommt.

Ihre verwendeten Begriffe wie "Verräter" und "Schmierfinken" in Verbindung mit Ihren bisherigen Aktivitäten geben ausreichend Aufschluss darüber, welch Geistes Kind Sie sind. Wir werden die Versuche Ihrer öffentlichen Agitation nun genau Beobachten und im Bedarfsfall uns Rechtsmittel und Intervention gegen ihre Person und ihr politisches Umfeld vorbehalten!